Donnerstag, 27. Januar 2011

Was braucht man um Verfassungsrichter zu werden?

Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes möchte Richter am Bundesverfassungsgericht werden. Das schreibt ZEIT-ONLINE und meldet Kritik an.

Warum? Formal betrachtet ist es nicht zu beanstanden, dass sich ein Politiker um ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht bemüht. Laut Gesetz muss er hierzu nur die Befähigung zur Ausübung des Richteramts haben. Also folglich das 2. juristische Staatsexamen oder eine Professur des Rechts an einer deutschen Universität besitzen. Bei Herrn Müller ist die Kritik wie ich finde dennoch angebracht. Um zu zeigen warum das so ist, möchte ich zunächst ein paar Richter des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vorstellen:


Prof. Dr. jur. Andreas Voßkuhle, geboren 1963. 1992 erhielt er den Fakultätspreis für seine Promotionsarbeit. 1995 wurde ihm der Bayrische Habilitationsförderpreis verliehen. 1999 wurde er zum Professor berufen. 2001 wurde er zum Studiendekan und 2004 zum Dekan der juristischen Fakultät ernannt. 2007 wurde er Rektor der Universität Freiburg. 2008 schließlich Richter am Bundesverfassungsgericht.

Prof. Dr. jur. Dr. phil. Udo Di Fabio, geboren 1954. Promovierte 1987 in Rechts- und 1990 in Sozialwissenschaften. 1993 wurde er zum Professor an die Wilhelms-Universität in Münster und an die Universität Trier berufen. 1997 übernahm er dann eine Professur an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und 2003 an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Seit 1999 ist er Richter am Bundesverfassungsgericht.

Dr. jur. h.c. Rudolf Mellinghoff, geboren 1954. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und anschließend zum Richter am Finanzgericht ernannt. Ab 1991 arbeitete er als Referatsleiter des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommerns. 1996 übernahm er den Vorsitz des Finanzgerichts. Darüber hinaus war er von 1992 bis 1996 Richter am Oberverwaltungsgericht und 1995 bis 1996 Richter am Landesverfassungsgericht. Von 1992 bis 1997 übernahm Mellinghoff einen Lehrauftrag an der juristischen Fakultät der Universität Greifswald. Anschließend wurde er zum Richter an den Bundesfinanzhof berufen und gehört seit 2001 dem Bundesverfassungsgericht an.

Prof. Dr. jur. Gertrude Lübbe-Wolff, geboren 1953. Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld, Freiburg und Harvard. Promotion 1980. Habilitation 1987. 1992 Berufung zur Professorin der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Im Jahr 2000 erhält sie den Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis (höchstdotierter deutscher Wissenschaftspreis). Seit 2002 ist sie Richterin am Bundesverfassungsgericht.


Ich möchte niemanden langweilen darum lasse ich es mal dabei bewenden. Wer sich auch über die anderen Richter am Bundesverfassungsgericht informieren möchte, ist bei Wikipedia bestens aufgehoben. Ich kann versichern, dass sich die weiteren Lebensläufe ähnlich beeindruckend darstellen.

Nun einmal zum Vergleich der juristische (!) Lebenslauf von Peter Müller. Und nur auf den sollte es ankommen wenn man Richter am Bundesverfassungsgericht werden möchte.


Peter Müller, geboren 1955. 1. Staatsexamen 1983. 1986 folgte das 2. Staatsexamen. Anschließend Richter am Amtsgericht Ottweiler und später am Landgericht Saarbrücken. Seit 1990 vom Richteramt beurlaubt.


Ich fasse das einmal zusammen: Herr Müller war 4 Jahre lang Richter und das ist über 20 Jahre her. Das ist alles was ihn zum Verfassungsrichter qualifiziert.

Alle am Bundesverfassungsgericht tätigen Richter haben jahrelang in der Rechtslehre gearbeitet, wissenschaftliche Beiträge veröffentlicht, hohe Positionen an Universitäten und Gerichten inne gehabt. Alle haben sie eine lange und erfolgreiche Laufbahn in der Rechtswissenschaft hinter sich und haben sich ohne Unterbrechung intensiv beruflich damit auseinander gesetzt.

Peter Müller hat nichts von alle dem vorzuweisen. Ja, er ist Ministerpräsident und sogar zeitgleich Justizminister des Saarlandes. Aber das qualifiziert ihn noch lange nicht. Die Berufung an das Bundesverfassungsgericht ist eine außerordentliche Ehre und Auszeichnung. Sie krönt ein erfolgreiches und fundiertes rechtswissenschaftliches Arbeiten. Das jedoch hat Herr Müller nie getan. Die Dauer der juristische Arbeit von Herr Müller betrug 4 Jahre und liegt über 20 Jahre zurück. In Anbetracht der ausgezeichneten Alternativen die uns an den deutschen Universitäten zur Verfügung stehen erscheint es wie ein Witz, dass er überhaupt in Betracht gezogen wird. Er mag das Amt formal ausüben dürfen. Ethisch jedoch ist es gerade zu lächerlich.

Ich werde das Gefühl nicht los, das er mit dem Amt nur noch seine politische Karriere vergolden lassen möchte. Durch seine vielen Jahre in der Politik verfügt er über ein ausgezeichnetes Netzwerk. Sicher ist es kein allzu großes Problem für ihn, sich für das Amt ins Gespräch zu bringen und seine Chancen zu verbessern. Eine Hand wäscht die andere. Ich mache dir einen Gefallen und du mir. Aber ich finde unsere Verfassung sollte nicht von Beziehungen abhängen. Unser Grundgesetz ist ein dermaßen hohes Gut, dass nur die besten verfügbaren Juristen in Frage kommen es würdig zu verteidigen. Davon ist Peter Müller allerdings weit entfernt.

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